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Freigabe der Kellerräume

Hallo,

Die Kellerabstellräume sind fertiggestellt, beschriftet und mit Strom versorgt.
Der Strom wird allerdings erst parallel zu den Wohnungen eingeschaltet.
Speziell die Wohnungen im Staffelgeschoss sind noch nicht mit Strom versorgt.
Die Abstellräume können ab ca. 05.06.2023 genutzt werden.
Kleine Vorhängeschlösser sind vorhanden.
 
Folgende Grundsätze müssen allerdings eingehalten werden:
 
- Die Handwerker dürfen in der Ausführung ihrer Arbeiten nicht behindert werden.
- Die Zuwegung ist am günstigsten vom Westeingang her möglich.
- Es dürfen in die „Weiße Wanne“ keine Löcher gebohrt werden. D.h. die Kelleraussenwände dürfen nicht angebohrt werden, sonst kann Wasser eindringen!
- Rohre und Kabeltrassen müssen unbelastet bleiben.
- Die allgemeinen Grundsätze zur Einlagerung von Gegenständen müssen eingehalten werden. D.h. keine Brandlasten usw.
 
Viele Grüße
Peter

 

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